An die Fischerinnen und Fischer im Kanton Nidwalden
Ausstellung von Fischereipatenten im Kanton Nidwalden
Ab der Fischereisaison 2014 wird die Übergangslösung des Sachkundenachweises im Kanton Nidwalden nicht mehr anerkannt. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch ein Patent erwerben kann, wer den regulären Sachkundenachweis erworben hat.
Personen, welche bis anhin lediglich im Besitze der Übergangslösung waren und im Jahr 2014 ein Fischerpatent erwerben möchten, müssen dafür zwingend den Sachkundenachweis erbringen.
Weitere Informationen betreffend Erwerb des Sachkundenachweises im Kanton Nidwalden erhalten Sie unter www.flyfishing-glanzmann.ch